Die Mail kommt meistens unerwartet: Ein Wettanbieter oder eine Online-Spielothek interessiert sich für eure Bandenwerbung, das Trikot der ersten Mannschaft oder eine Anzeige im Vereinsheft. Für viele Vereine, die mit steigenden Kosten für Hallen, Energie und Fahrten kämpfen, klingt das nach einer echten Chance. Bevor ihr zusagt, lohnt es sich aber, ein paar Punkte in Ruhe durchzugehen.

Vorstandssitzung eines Sportvereins an einem Holztisch, Hände mit Kugelschreiber über einem Vertrag, daneben Laptop und Kaffeetassen, im Hintergrund unscharf ein Trikot an der Wand

Sponsoring aus der Glücksspielbranche ist in Deutschland erlaubt, unterliegt aber Regeln, die beim Autohaus oder der Bäckerei um die Ecke keine Rolle spielen. Wer sie kennt, kann gute Partnerschaften eingehen. Wer sie ignoriert, riskiert Ärger mit Behörden, Verband und den eigenen Mitgliedern.

Sponsoring gehört zur Vereinsfinanzierung dazu

Mitgliedsbeiträge decken bei den wenigsten Vereinen alle Ausgaben. Sponsoren sind deshalb ein wichtiger Baustein, und wie ihr sie grundsätzlich findet und haltet, haben wir im Beitrag Sponsoren für Sportvereine finden beschrieben. Bei Partnern aus der Glücksspielbranche kommen allerdings drei zusätzliche Fragen dazu: die Lizenz, der Jugendschutz und das Image eures Vereins.

Schaut euch außerdem an, wie sich eure Einnahmen verteilen. Wenn ein einzelner Sponsor plötzlich einen großen Teil des Haushalts trägt, macht ihr euch abhängig. Springt er ab oder verliert er seine Erlaubnis, fehlt das Geld von heute auf morgen. Ein gesunder Mix aus Beiträgen, kleineren Sponsoren, Veranstaltungen und Fördermitteln schützt euch davor. Plant Sponsorengeld aus der Glücksspielbranche deshalb lieber für einzelne Projekte ein als für laufende Kosten wie Hallenmiete oder Trainergehälter.

Erste Frage: Hat der Partner eine deutsche Erlaubnis?

Seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 dürfen nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis in Deutschland werben. Die Erlaubnisse vergibt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle, die alle zugelassenen Anbieter auf einer öffentlichen Whitelist führt. Wirbt ein Verein für einen Anbieter ohne Erlaubnis, macht er sich angreifbar, auch wenn es nur um eine Bande in der Kreisliga geht.

Seriöse Partner nennen ihre Lizenz von sich aus und haben kein Problem damit, wenn ihr nachfragt. Eine gute Orientierung, welche Häuser dazugehören, bietet die WAZ mit ihrem Vergleich, in dem nur Glücksspielanbieter mit deutscher Konzession aufgeführt werden. Gleicht den Namen eures Interessenten damit und mit der Whitelist ab, bevor ihr über Preise verhandelt.

Zweite Frage: Wie schützt ihr eure Jugend?

Glücksspielwerbung darf sich nicht an Minderjährige richten. Für Vereine mit großer Jugendabteilung ist das der heikelste Punkt. Logos auf Jugendtrikots, Werbung im Jugend-Newsletter oder ein Wettanbieter als Namensgeber des Bambini-Turniers sind tabu. Viele Vereine trennen deshalb klar: Glücksspielsponsoren nur im Seniorenbereich und nur bei Spielen der ersten Mannschaft.

Dass das Thema auch politisch diskutiert wird, zeigt ein Appell des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, über den das Deutsche Ärzteblatt berichtet hat. Er forderte die Länder auf, Werbung und Sponsoring für Sportwetten stärker einzuschränken. Für euch heißt das: Die Regeln können sich ändern, also plant lieber mit kürzeren Vertragslaufzeiten.

Dritte Frage: Was sagen Steuer und Gemeinnützigkeit?

Sponsoring ist keine Spende. Sobald ihr dem Partner eine Gegenleistung bietet, etwa Werbefläche oder Logo auf der Website, handelt es sich meist um Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das betrifft die Umsatzsteuer und unter Umständen die Körperschaftsteuer. Für die Gemeinnützigkeit ist das kein Problem, solange ihr sauber trennt und dokumentiert. Einen praktischen Überblick über Vertragsgestaltung und Steuerfragen gibt der Sponsoring-Leitfaden für Vereine der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern. Im Zweifel fragt ihr euren Landessportbund oder eine Steuerberatung.

Checkliste vor der Unterschrift

  • Steht der Anbieter auf der Whitelist der Glücksspielbehörde?
  • Jugendschutz: Ist ausgeschlossen, dass Logos bei Jugendteams oder Kinderveranstaltungen auftauchen?
  • Ist die Gegenleistung im Vertrag genau beschrieben, inklusive Werbeflächen und Laufzeit?
  • Gibt es eine Kündigungsklausel, falls sich Gesetze ändern oder der Anbieter die Lizenz verliert?
  • Habt ihr die Mitglieder informiert, bevor das Logo auf dem Trikot steht?

Das Image nicht unterschätzen

Nicht jedes Mitglied findet es gut, wenn ein Glücksspielanbieter auf dem Trikot steht. Eltern aus der Jugendabteilung reagieren oft empfindlich, manchmal auch langjährige Unterstützer. Sprecht das Thema offen in der Mitgliederversammlung an, statt Fakten zu schaffen. Wenn trotzdem Kritik kommt, hilft eine klare Kommunikation, wie wir sie im Artikel über Krisenmanagement im Verein beschrieben haben.

Spielerschutz als Teil der Partnerschaft

Gute Partner aus der Branche bringen nicht nur Geld, sondern auch Verantwortung mit. Erlaubte Anbieter sind an die Sperrdatei OASIS angeschlossen, setzen ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat über alle Anbieter hinweg um und spielen nur mit Erwachsenen nach Identitätsprüfung. Manche Vereine vereinbaren zusätzlich, dass der Sponsor einen Infoabend zum Thema Spielsucht mitfinanziert oder Hinweise auf Hilfsangebote im Vereinsheft platziert. Das zeigt euren Mitgliedern, dass ihr das Thema ernst nehmt.

Auch bei Vereinsfesten solltet ihr aufpassen. Eine Tombola ist etwas anderes als ein Glücksspielstand des Sponsors. Werbeaktionen des Partners haben auf Familienfesten nichts zu suchen, wenn dort viele Kinder unterwegs sind. Wenn ihr ein Fest plant, findet ihr in unseren Tipps zum Thema Vereinsfeste organisieren viele Ideen, die ganz ohne Sponsorenstand auskommen.

Fazit: Gute Partner halten Prüfungen aus

Sponsoring aus der Glücksspielbranche kann eurem Verein finanziell helfen. Es funktioniert aber nur mit Partnern, die eine deutsche Erlaubnis haben, Jugendschutz ernst nehmen und einen sauberen Vertrag unterschreiben. Nehmt euch Zeit für die Prüfung, bezieht eure Mitglieder ein und behaltet die Steuerseite im Blick. Dann wird aus der überraschenden Mail eine Partnerschaft, die zum Verein passt.